Mittwoch, 2. November 2016

Diskriminierung mit Airbnb - oder was passiert, wenn Donald Trump vor meiner Türe steht

Eine Mail an Airbnb bezüglich Ihres "Community-Bekenntnis":

Sehr geehrte Damen und Herren,

Herzlichen Dank für die Übersendung Ihrer Mail bezüglich des "Community-Bekenntnis" von Airbnb. Dieses habe ich mit grosser Freude gelesen, da ich Bekenntnisse allgemein sehr gut finde. Heutzutage ist es ja sehr wichtig, sich möglichst viel und öffentlich zu "Werten" zu bekennen.


So sehr ich es schätze, wie Sie schreiben, "jeden – unabhängig von Rasse, Religion, Herkunft, Volkszugehörigkeit, einer Behinderung, Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung oder Alter – respektvoll, vorurteilsfrei und unvoreingenommen zu behandeln", komme ich nicht umhin, bei Ihnen wegen möglicher Ausnahmen nachzufragen.

Nehmen wir einmal folgenden Fall an: Ein weisser, älterer (>40 Jahre), heterosexueller Mann, der sich offen zu Donald Trump bekennt und eine Einkaufstüte mit Steaks der örtlichen Fleischerei bei sich führt, klopfte an meine Türe. Was wäre zu tun? In Anbetracht der schon Jahrhunderte, ja gar Jahrtausende anhaltenden gewalttätigen, strukturellen Diskriminierung, die von dieser Personengruppe ausgeht, wäre ich geneigt meinen Hausschlüssel zu verweigern. Wie stehen Sie zu diesem Fall? Wäre hier eine Ausnahme von Ihren AGB möglich? Denn Diskriminierung wäre hier ja - ganz in Ihrem Sinne - Anti-Diskriminierung, also im übergeordneten moralisch-ethischen Sinne durchaus mit Ihren AGB wiederum vereinbar. Ich hoffe, dass Sie meine Einschätzung teilen und ich bitte um eine Einschätzung Ihres Inklusionsbeauftragten.

MIt freundlichen Grüssen,

SB

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